Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 09.07.2019 für das Vorhaben Neubau von Einfamilienhäusern im Bereich des Eselsgrabens in Schmira auf den Flurstücken 196/2, 412/197 und 413/197 der Flur 3, Gemarkung Schmira, wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgelehnt.