Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 15.07.2019 für das Vorhaben "Löbertor" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ALT424 „Löbertor“ beschlossen am 24.06.2015 (Beschluss Nr. 0198/15) wird wie folgt geändert:

 

Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB fortgeführt

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“ in seiner Fassung vom 19.07.2019 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Fahrradstellplätze sind in das Gesamtkonzept in ausreichender Menge (mindesten 100 Stellplätze für Fahrräder) zu integrieren.

 

06

Innerhalb des Baukörpers sind Flächen für Kunst und Kultur vorzuhalten.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2a-d beigefügt.)