Sitzung: 04.03.2020 StR/001/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1360/19
Beschluss
01
Dem Antrag
auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB
vom 15.07.2019 für das Vorhaben "Löbertor" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
02
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan ALT424 „Löbertor“ beschlossen am 24.06.2015 (Beschluss Nr.
0198/15) wird wie folgt geändert:
Der Bebauungsplan wird als
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB fortgeführt
Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum Bebauungsplan
umgrenzt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“ in seiner Fassung vom
19.07.2019 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und
die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen (Anlage 5) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
05
Fahrradstellplätze sind in das
Gesamtkonzept in ausreichender Menge (mindesten 100 Stellplätze für Fahrräder)
zu integrieren.
06
Innerhalb des Baukörpers sind
Flächen für Kunst und Kultur vorzuhalten.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als
Anlage 2a-d beigefügt.)