Sitzung: 21.03.2019 StR/002-01/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2430/18
Beschluss:
01
Der rechtswirksame Bebauungsplan
JOV416 "Bereich östlich der Greifswalder Straße" soll geändert
werden.
Mit der 1. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
-          Flächensparende Nachnutzung einer
innenstadtnah gelegenen Brachfläche zum Wohnungsbau
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Sicherung des Gewerbestandortes am Heckerstieg
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Entwicklung eines neuen,
energieeffizienten urbanen Stadtteils und attraktiven Wohngebietes mit ca. 450
bis 500 WE
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Sicherstellung der
architektonisch-gestalterischen Qualität der Gebäude durch pla-nungsrechtliche
Umsetzung eines in einem Wettbewerbsverfahren zu entwickelnden
Bebauungskonzeptes für die Wohnbebauung
-          Qualitätvolle Gestaltung und
Begrünung der privaten und öffentlichen Freiflächen
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Definition der inneren
Verkehrserschließung des Quartiers und Anbindung an das vor-handene
Straßennetz, Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen /
Garagen-geschossen
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Sicherung und Entwicklung einer
Gemeinbedarfsfläche für den Bau einer Schule mit bis zu 830 Schülern
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Entwicklung eines zentralen
Versorgungsbereiches im Kreuzungsbereich Greifswalder Straße / Leipziger Straße
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Festsetzung und Umsetzung notwendiger
Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere zu Lärm, Altlasten etc.
Mit dem geänderten Bebauungsplan
sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421
"Äußere Oststadt" gebietsbezogen konkretisiert werden.
02
Der Vorentwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplanes JOV416 "Bereich östlich der Greifswalder Straße"
in seiner Fassung vom 21.01.2019 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3)
werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan soll im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
05
Bei der 1. Änderung des
Bebauungsplanes JOV416 "Bereich östlich der Greifswalder Straße" sind
mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen in Höhe von bis zu 20 % gemäß dem
Erfurter Baulandmodell vorzusehen.
06
Der Stadtrat beauftragt die
Verwaltung zur Durchführung eines Grundstückstausches mit dem betroffenen
Grundstückseigentümer (Erschließungsträger) zur Bildung eines Grundstückes von
ca. 16.000 qm für den Schulneubau.
07
Der Stadtrat beschließt die
Grundzüge der Auslobung für den Realisierungswettbewerb "Wohnviertel
Greifswalder Straße" (Anlage 4.1).
08
Für den Neubau der Schule ist ein
hochbaulicher Realisierungswettbewerb eingebettet in ein VgV-Verfahren
vorzusehen.
09
Für den geplanten zentralen
Versorgungsbereich soll ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt
werden.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)