Beschluss:

 

01

Der rechtswirksame Bebauungsplan JOV416 "Bereich östlich der Greifswalder Straße" soll geändert werden.

 

Mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

-           Flächensparende Nachnutzung einer innenstadtnah gelegenen Brachfläche zum Wohnungsbau

-           Sicherung des Gewerbestandortes am Heckerstieg

-           Entwicklung eines neuen, energieeffizienten urbanen Stadtteils und attraktiven Wohngebietes mit ca. 450 bis 500 WE

-           Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen Qualität der Gebäude durch pla-nungsrechtliche Umsetzung eines in einem Wettbewerbsverfahren zu entwickelnden Bebauungskonzeptes für die Wohnbebauung

-           Qualitätvolle Gestaltung und Begrünung der privaten und öffentlichen Freiflächen

-           Definition der inneren Verkehrserschließung des Quartiers und Anbindung an das vor-handene Straßennetz, Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen / Garagen-geschossen

-           Sicherung und Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche für den Bau einer Schule mit bis zu 830 Schülern

-           Entwicklung eines zentralen Versorgungsbereiches im Kreuzungsbereich Greifswalder Straße / Leipziger Straße

-           Festsetzung und Umsetzung notwendiger Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere zu Lärm, Altlasten etc.

 

Mit dem geänderten Bebauungsplan sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421 "Äußere Oststadt" gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

02

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes JOV416 "Bereich östlich der Greifswalder Straße" in seiner Fassung vom 21.01.2019 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

 

05

Bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes JOV416 "Bereich östlich der Greifswalder Straße" sind mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen in Höhe von bis zu 20 % gemäß dem Erfurter Baulandmodell vorzusehen.

 

06

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung eines Grundstückstausches mit dem betroffenen Grundstückseigentümer (Erschließungsträger) zur Bildung eines Grundstückes von ca. 16.000 qm für den Schulneubau.

 

07

Der Stadtrat beschließt die Grundzüge der Auslobung für den Realisierungswettbewerb "Wohnviertel Greifswalder Straße" (Anlage 4.1).

 

08

Für den Neubau der Schule ist ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb eingebettet in ein VgV-Verfahren vorzusehen.

 

09

Für den geplanten zentralen Versorgungsbereich soll ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)