Sitzung: 20.03.2019 StR/002/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2352/18
Beschluss:
01
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 33 für den Bereich Löbervorstadt,
„Südlich Martin-Andersen-Nexö-Straße/ westlich Arnstädter Straße – Quartier
Lingel“ in seiner Fassung vom 18.12.2018 (Anlage 2) und die Begründung
inklusive Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung und deren Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)