Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 33 für den Bereich Löbervorstadt, „Südlich Martin-Andersen-Nexö-Straße/ westlich Arnstädter Straße – Quartier Lingel“ in seiner Fassung vom 18.12.2018 (Anlage 2) und die Begründung inklusive Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung und deren Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)