Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0778/17
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird
entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
DIT673 "Caravan- und Campingplatz Erfurt – Dittelstedt" gegenüber der
Änderung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1436/16 vom 16.11.2016 neu begrenzt
(Anlage 1.1).
02
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes DIT673 "Caravan- und Campingplatz Erfurt
– Dittelstedt" (Anlage 2)in seiner
Fassung vom 13.06.2017Â mit dem Vorhaben-
und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, und die
Begründung sowie die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 Satz
1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden
die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 7 a – e beigefügt.)