Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0358/17
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan WAL678 „Höffner-Waltersleben“ vom 16.12.2015
(Beschluss Nr. 1872/15) wird geändert. Der Beschlusspunkt 02 wird durch
folgenden Wortlaut ersetzt:
Für den Bereich im Ortsteil Waltersleben,
nördlich der Bundesautobahn 4 (Kirchheimer Dreieck / Dresden), südöstlich der
Arnstädter Chaussee und westlich, parallel zur östlichen Flurstücksgrenze des
Flurstücks 192/12 der Flur 3 in der Gemarkung Waltersleben soll gemäß § 12
Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan WAL 678 "Höffner-Waltersleben" aufgestellt
werden.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der zulässigen
Gesamtverkaufsfläche von 35.000 m² auf 49.000 m² Gesamtverkaufsfläche.
-
Sicherung
einer Gesamtobergrenze von 3.050 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante
Randsortimente.
02
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes WAL678 „Höffner-Waltersleben“ in seiner Fassung vom 23.06.2017
(Anlage 2) mit dem Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)
und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.Â
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 3 a – f beigefügt.)