Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan WAL678 „Höffner-Waltersleben“ vom 16.12.2015 (Beschluss Nr. 1872/15) wird geändert. Der Beschlusspunkt 02 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

 

Für den Bereich im Ortsteil Waltersleben, nördlich der Bundesautobahn 4 (Kirchheimer Dreieck / Dresden), südöstlich der Arnstädter Chaussee und westlich, parallel zur östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 192/12 der Flur 3 in der Gemarkung Waltersleben soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan WAL 678 "Höffner-Waltersleben" aufgestellt werden.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 35.000 m² auf 49.000 m² Gesamtverkaufsfläche.

-     Sicherung einer Gesamtobergrenze von 3.050 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente.

 

 

02

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes WAL678 „Höffner-Waltersleben“ in seiner Fassung vom 23.06.2017 (Anlage 2) mit dem Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt. 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – f beigefügt.)