Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung "Zukunft Vieselbach" einen Vertrag über ein Erbbaurecht oder eine Veräußerung  des städtischen Grundstücks in der Gemarkung Vieselbach , Flur 2, Flurstücke 122 und 124 mit 2332 qm auszuhandeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Veräußerung oder das Erbbaurecht ist an die Auflage geknüpft, dort eine zweizügige Grundschule zu errichten.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung einen Festpreis für die Planung und den Bau des Ersatzneubaus auszuhandeln, der durch die Miete über 25 Jahre refinanziert wird. Die Kosten Risiken des Projektes sind ausgewogen zwischen den Vertragspartnern auszuhandeln.

 

03

Die Grundschule Vieselbach bleibt staatlich.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung "Zukunft Vieselbach" unverzüglich einen Durchführungsvertrag über die Planung und den Bau des Ersatzneubaus der Grundschule Vieselbach auszuhandeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

05

Die Fertigstellung des Ersatzneubaus ist für Beginn des Schuljahres 2019/2020 vorzusehen.