Sitzung: 09.03.2017 StR/002-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2548/16
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird
entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss Nr. 1274/14 vom 29.01.2015, begrenzt.
02
Die Zwischenabwägung (Anlage 5)
zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum-
Andreasgärten" in seiner Fassung vom 23.01.2017 (Anlage 2) mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum-
Andreasgärten", der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 8 a – e beigefügt.)