Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 1274/14 vom 29.01.2015, begrenzt.

 

02

Die Zwischenabwägung (Anlage 5) zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" in seiner Fassung vom 23.01.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten", der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – e beigefügt.)