Beschluss

 

01 – Die vorliegende Vorzugsvariante der Vorplanung (Anlage 2[1]) wird beschlossen und bildet damit die Grundlage der weiteren Planungsphasen.

 

02 – Der Bereitstellung von Städtebaufördermitteln in Höhe von 2.017.500 EUR  für das Vorhaben Komplexobjekt Berliner Platz wird vorbehaltlich der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie vorbehaltlich der haushalterischen Klärung zugestimmt.

 

 

 



[1] Die Anlage 2 liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei. Die Anlage 1 der Drucksache wurde entsprechend der Entscheidung des Ausschusses angepasst und liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.