Sitzung: 01.02.2017 StR/001/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1930/16
Beschluss:
01
Der Entwurf des Bebauungsplanes BIN651
"An der Weinsteige - nördlicher Teilbereich", 1.Änderung in seiner
Fassung vom 07.12.2016 (Anlage 2) und
die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
03
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und §
3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich
bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
04
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil
des Beschlusses.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)