Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die förderrechtlichen Aspekte bei einer eventuellen Veränderung am Erfurter ÖPNV-Bushalt darzulegen. Es ist schriftlich seitens der Fördermittelgeber zu versichern, dass eventuelle Eingriffe keine Rückzahlung von Fördermitteln verursachen.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Zahlung einer Nutzungsgebühr der Fernbusunternehmen für das Anfahren von Fernbushaltestellen am Erfurter ÖPNV-Bushalt möglich ist und vertraglich abgesichert werden kann.

 

03

Es sind alle Varianten der möglichen Fernbushaltestellen am Erfurter Hauptbahnhof mit den dafür notwendigen Kosten und Kapazitäten darzulegen. Die Kostenermittlung ist nachvollziehbar darzustellen.

 

04

Für die Finanzierung möglicher Umbauten und den weiteren Betrieb der zusätzlichen Haltestellen sind eventuellen Kosten für die EVAG auszuschließen.

 

05

Zusätzlich ist mit den Fernbusbetreibern weiterhin über die Nutzung der Möglichkeiten am Flughafen Erfurt oder anderen alternativen Standorten zu verhandeln.