Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die förderrechtlichen Aspekte bei einer eventuellen
Veränderung am Erfurter ÖPNV-Bushalt darzulegen. Es ist schriftlich seitens der
Fördermittelgeber zu versichern, dass eventuelle Eingriffe keine Rückzahlung
von Fördermitteln verursachen.
02
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Zahlung einer
Nutzungsgebühr der Fernbusunternehmen für das Anfahren von Fernbushaltestellen
am Erfurter ÖPNV-Bushalt möglich ist und vertraglich abgesichert werden kann.
03
Es sind alle Varianten
der möglichen Fernbushaltestellen am Erfurter Hauptbahnhof mit den dafür
notwendigen Kosten und Kapazitäten darzulegen. Die Kostenermittlung ist
nachvollziehbar darzustellen.
04
Für die Finanzierung
möglicher Umbauten und den weiteren Betrieb der zusätzlichen Haltestellen sind
eventuellen Kosten für die EVAG auszuschließen.
05
Zusätzlich ist mit den
Fernbusbetreibern weiterhin über die Nutzung der Möglichkeiten am Flughafen
Erfurt oder anderen alternativen Standorten zu verhandeln.