Sitzung: 16.11.2016 StR/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1266/16
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung
einer noch zu vermessenden Teilfläche aus dem Flurstück 903/263, Flur 1 der
Gemarkung Dittelstedt mit ca. 151 m² mindestens zum Verkehrswert und nach
vorheriger öffentlicher Ausschreibung. Alternativ zur Veräußerung soll auch die
Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens
4 % Erbbauzins möglich sein.
02
Bei der Vergabe wird auf die
Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes verzichtet, da die Nutzung durch das
Einfügungsgebot der Bebauung geregelt wird.
03
Der Stadtrat erklärt außerdem die
Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des
Kaufpreises und der Investitionen für dieses Grundstück.
04
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
in den Beschlusspunkten 01 bis 03 genannten Festlegungen umzusetzen.
(redakt. Hinweis: Der Lageplan wird der
Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)