Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

Beschluss:

 

01

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 28.10.2015 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB für das Vorhaben "Wohnen am Walkstrom" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für das Antragsgrundstück Flurstück 571/2, Flur 147 in der Gemarkung Erfurt-Mitte soll gemäߠ§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV680 "Wohnen am Walkstrom" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans verläuft entlang der Flurstücksgrenze des o.g. Flurstücks.  

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • städtebauliche und freiraumplanerische  Neuordnung des Areals der ehemaligen Kartäuser Mühle
  • Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Wohngebäuden als Geschosswohnungsbau
  • Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung im Blockinnenbereich durch maßstäbliche Baustrukturen
  • Sicherung der  Wohn- und Aufenthaltsqualität für die geplante Wohnbebauung 
  • Für die Bäume 4, 5 und 6 ist ein vertiefendes Gutachten einzuholen. Bei Erhaltungswürdigkeit ist die städtebauliche Planung anzupassen.
  • Es ist zu prüfen ob, geschlossene Fassaden sowie weitere geeignete Fassadenareale zu begrünen sind.
  • Es ist zu prüfen, inwieweit eine Regenwasserbevorratung für die Bewässerung der begrünten Dächer umsetzbar ist. 
  • Sicherung einer hohen Freiraumqualität
  • Sicherung der erforderlichen Flächen für den ruhenden Verkehr in einer Tiefgarage

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

04

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

05

Das Vorhabenkonzept in der Fassung vom 04.04.2016 wird als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt.  

 

06

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des Vorhabenkonzeptes durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

07

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen. 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – b beigefügt.)