Sitzung: 07.09.2016 StR/007/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 2196/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil
des Beschlusses.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat
Erfurt den einfachen Bebauungsplan ANV644 „Albrechtstraße-Bergstraße“,
bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) in
der Fassung vom 08.08.2016 als Satzung.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)