Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Grundstückes "Auf der Waidmühle" in der Gemarkung Waltersleben, Flur 4, Flurstück 153/16, 540 m² sowie von Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Waltersleben, Flur 4, Flurstück 153/11, ca. 92 m² sowie Flurstück, 331, ca. 120 m² mindestens zum Verkehrswert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Bei der Vergabe wird auf die Berücksichtigung von Nutzungskonzepten verzichtet, da ausschließlich eine gärtnerische Nutzung zulässig ist.

 

03

Der Stadtrat erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und der Investition für dieses Grundstück.

 

04

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in den Beschlusspunkten 01 bis 03 genannten Festlegungen umzusetzen.

 

(redakt. Hinweis: Der Lageplan ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)