Sitzung: 26.05.2016 StR/005-1/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0484/16
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 für den
Bereich Mittelhausen "Nördlich BAB 71 - östlich
August-Röbling-Straße" eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis
mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen nach
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Die Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen "Nördlich BAB 71 - östlich
August-Röbling-Straße" in der Fassung vom 27.01.2016 (Anlage 2) wird
beschlossen. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen
"Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" gemäß § 6
Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan einschließlich
der Begründung und der beizufügenden zusammenfassenden Erklärung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – d beigefügt.)