Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen "Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

02

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen "Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" in der Fassung vom 27.01.2016 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen "Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" gemäß § 6 Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der Begründung und der beizufügenden zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – d beigefügt.)