Beschluss:
01
Der Ausschuss für
Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung des Stadtrates Erfurt ist regelmäßig
über den Krankenstand in der Stadtverwaltung Erfurt zu informieren.
02
Die Information erfolgt
in Form einer Übersicht über Stellen, die seit einem halben Jahr nicht besetzt
sind. Die Ãœbersicht sollte u.a. enthalten:
·
Dezernat; Organisationseinheit; frei
ab; Grund der Nichtbesetzung.
·
Aufschlüsselung der
durchschnittlichen Dauer einer Stellenbesetzung und der Ursachen bei
Verzögerungen zum frühestmöglichen Stellenbesetzungstermin.
·
Übersicht über finanzielle
Einsparungen für die Stadt durch den Wegfall von Lohn- und Gehaltszahlungen
durch Krankheit von Stadtverwaltungsangestellten mit einer Krankheitsdauer von
mehr als sechs Wochen.
·
Darstellung der Auswirkungen des
betrieblichen Eingliederungsmanagements
(DV Nr. 3/2013).
03
Die Information des
Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung über vorgenannte Punkte
erfolgt zum Ende eines jeden Quartals.