Sitzung: 06.04.2016 StR/003/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2802/15
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 11.11.2015 für das
Vorhaben ICE City, Hochhaus "Tower West" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet.
02
Für den Bereich am östlichen Ende der
Kurt-Schumacher-Straße wird gemäß § 12
Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan
ALT683 "ICE-City, Neues Schmidtstedter Tor / Turm West" aufgestellt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ALT683 umfasst gemäß der Übersichtsskizze in der Anlage 1 die
Gebäudegrundfläche des Gebäudes "Turm West" und dessen Umfeld und
wird begrenzt:
im Norden: Â durch die
nördliche Grenze des Flurstücks 34, Flur 130 in der Gemarkung Erfurt-Süd
im Osten:Â Â Â Â Â durch die
östlichen Grenzen des Flurstücks 34 , Flur 130 in der Gemarkung Erfurt-Süd und
die westliche Grenze des Flurstücks 64/2, Flur 131 in der Gemarkung Erfurt-Süd
im Süden:   durch die
westliche Verlängerung der südlichen Grenzen des Flurstücks 64/2 , Flur 131 in
der Gemarkung Erfurt-Süd nördlich der vorhandenen Trafostation
im Westen: Â durch eine
Linie beginnend ca. 12 m westlich der vorhandenen Trafostation in Richtung
Nordwest auf die südöstlichen Punkt des Flurstücks 59/1, Flur 131 in der
Gemarkung Erfurt-Süd
Dabei sind die Flurstücke 60/2, 61/10 und 61/12 in der Gemarkung
Erfurt-Süd, Flur 131 und das Flurstück 34 in der Gemarkung Erfurt-Süd, Flur 130
jeweils mit Teilflächen betroffen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
werden folgende Planungsziele angestrebt:
§ Umsetzung des Städtebauprojektes ICE-City
im Teilbereich Neues Schmidtstedter Tor / Turm West
§ Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch Definition von Art und Maß der baulichen Nutzung
§ Nutzung des Gebäude Turm West umfasst die
in einem Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungs-verordnung (BauNVO) zulässigen
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schank- und Speisewirtschaften sowie
Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
§ Festsetzung einer Bauflucht entlang der
Kurth-Schumacher Straße
§ Architektonische Gestaltungsvorgaben für
das Gebäude und Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen
Qualität des Vorhabens Gebäude Turm West durch die Durch-führung eines
Planungswettbewerb
§ Gestaltungs- und Begrünungsvorgaben für die
Freiflächen
§ Begrünungsvorgaben für den Baukörper
§ Unterbringung des ruhenden Verkehrs in
einer Tiefgarage und Definition von Ein- und Ausfahrten
Städtebauliche Grundlage des
Städtebauprojektes ICE-City ist der städtebauliche Rahmenplan "ICE-City.
Teilbereich Ost / Neues Schmidtstedter Tor". (Anlage 3)
03
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB
verzichtet.
04
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist
in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten
Frist zur Planung äußern kann.
05
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung
dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
06
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 2 a - -b beigefügt.)