Sitzung: 24.06.2015 StR/047/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0664/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18 für den
Bereich Bindersleben "Volkenroder Weg" eingegangenen Stellungnahmen;
das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4 a) ist Bestandteil des
Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen nach
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Die Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 18 für den Bereich Bindersleben "Volkenroder Weg" in der
Fassung vom 14.01.2015 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung inklusive
Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18 für den Bereich Bindersleben
"Volkenroder Weg" gemäß § 6 Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde
zur Genehmigung vorzulegen. Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die
Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo
der Plan einschließlich der Begründung und der beizufügenden zusammenfassenden Erklärung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben
werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)