Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Verkehrsentwicklungsplan Erfurt, Teilkonzept Radverkehr (Anlage 1 – 3) wird als Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt Erfurt bestätigt.

 

02

Die Verwaltung wird beauftragt, das Radverkehrsnetz unter Berücksichtigung der im Handlungs-konzept dargestellten Entwurfslösungen und Qualitätsstandards kontinuierlich weiter auszubauen. Schwerpunktmäßig sind die definierten Hauptrouten gemäß der Zielkonzeption umzugestalten.

 

03

Das Teilkonzept Radverkehr, insbesondere die darin festgelegten Ausbauprioritäten bilden die Grundlage für die Erstellung von Investitionsprogrammen und die Vergabe von Haushaltsmitteln für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur.

 

04

Der Planung und Umsetzung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes zur Erschließung der BUGA 2021 sind die Aussagen des vorgelegten Radverkehrskonzept zu Grunde zu legen. Als zentraler Punkt ist dabei der Geraradweg als grüner Verbindungsweg zwischen den Standorten in seiner Attraktivität für den Radverkehr deutlich aufzuwerten.

 

05

Der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Fahrradabstellanlagen ist nach den im Handlungskonzept genannten Qualitätsstandards kontinuierlich  fortzuführen.

 

06

Die Öffentlichkeitsarbeit ist auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt insbesondere zu den Themenfeldern:

-     Information zu neuen Radverkehrsanlagen,

-     gegenseitige Rücksichtnahme und

-     Verkehrssicherheit 

weiter zu verstärken.

 

07

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der SWE Stadtwirtschaft GmbH zu prüfen, mit welchem Aufwand die im Handlungskonzept benannte Zielstellung der regelmäßigen Reinigung und Schneeberäumung im Winter auf den städtischen Hauptradrouten realisierbar ist.

 

08

Das vorliegende Teilkonzept Radverkehr wird der interessierten Öffentlichkeit in einer geeigneten Form als Broschüre und als Download im Internet zur Verfügung gestellt.

 

09

Einzelplanungen und Einzelmaßnahmen im Rahmen der Realisierung des Teilkonzept Radverkehr, welche auch Ortsteile der Stadt Erfurt betreffen, werden den jeweiligen Ortsteilräten zur Beratung vorgelegt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – e beigefügt.)