Sitzung: 26.11.2014 StR/015/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1096/14
Beschluss:
01
Die
Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches „EW002- Nordhäuser Straße" vom 20.04.1994 (Beschluss
Nr. 066/94), geändert am 26.05.1994 (Beschluss Nr. 139/94), genehmigt durch das
Thüringer Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 02.11.1994 (Nr.
211/40/94/S/165), ergänzt durch förmliche Festlegung der Anpassungsgebiete „AP
01- Nordhäuser Straße“ und „AP 02- Grenzweg“ nach § 170 BauGB
(veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 7 vom 17.04.1998) und der
Neubekanntmachung der Entwicklungssatzung einschl. 1. Änderung im Amtsblatt Nr.
8 vom 15.04.2006 wird gemäß § 169 Absatz 1 Nr. 8 und § 162 Abs. 1 Nr. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) aufgehoben.
02
Die
Aufhebungssatzung (Anlage 4) mit dem Lageplan im Maßstab 1: 2000 (Anlage 2) ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss und die Satzung über die
Aufhebung der städtischen Entwicklungssatzung EW002 - Nordhäuser Straße
(AHS001) im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen.
03
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Grundbuchamt nach Inkrafttreten der Aufhebungssatzung
zu ersuchen, die eingetragenen Entwicklungsvermerke zu löschen.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)