Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „EW002- Nordhäuser Straße" vom 20.04.1994 (Beschluss Nr. 066/94), geändert am 26.05.1994 (Beschluss Nr. 139/94), genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 02.11.1994 (Nr. 211/40/94/S/165), ergänzt durch förmliche Festlegung der Anpassungsgebiete „AP 01- Nordhäuser Straße“ und „AP 02- Grenzweg“ nach § 170 BauGB (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 7 vom 17.04.1998) und der Neubekanntmachung der Entwicklungssatzung einschl. 1. Änderung im Amtsblatt Nr. 8 vom 15.04.2006 wird gemäß § 169 Absatz 1 Nr. 8 und § 162 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgehoben.

 

02

Die Aufhebungssatzung (Anlage 4) mit dem Lageplan im Maßstab 1: 2000 (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss und die Satzung über die Aufhebung der städtischen Entwicklungssatzung EW002 - Nordhäuser Straße (AHS001) im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen.

 

03

Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundbuchamt nach Inkrafttreten der Aufhebungssatzung zu ersuchen, die eingetragenen Entwicklungsvermerke zu löschen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)