Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Ermittlung der Ausgleichsbeträge für alle geeigneten Grundstücke im Sanierungsgebiet "Stotternheim", in dem die Sanierung im Vollverfahren gemäß § 154 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird, auf der Grundlage des hierfür erstellten zonalen Gutachtens vorzunehmen. Den Grundstückseigentümern sind Ablösevereinbarungen anzubieten. Sofern Ablösevereinbarungen nicht zustande kommen, fordert die Stadtverwaltung den Ausgleichsbetrag nach Aufhebung der Sanierungssatzung durch Bescheid gemäß § 154 Abs. 4 BauGB an.

 

02

Zur Würdigung der Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge beschließt der Stadtrat eine Abzinsung von 6% pro Jahr, gerechnet bis zum voraus-sichtlichen Abschluss der Sanierung.

 

03

Die sanierungsbedingten Einnahmen werden über den städtischen Haushalt auf einem separaten Treuhandkonto des zuständigen Sanierungsträgers verwaltet. Vorzeitig abgelöste Ausgleichsbeträge sind vorrangig vor mitleistungspflichtigen Bund-Länder-Mitteln aus neuem Verfügungsrahmen für die Finanzierung der noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in dem o. g. Sanierungsgebiet einzusetzen.

 

04

Gemäß Empfehlung des Gutachters wird auf die Möglichkeit zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge auf dem Wege der ortsüblichen Bekanntmachung hingewiesen.