Sitzung: 05.11.2014 StR/013/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1519/14
Beschluss:
01
Der Stadtrat beauftragt die
Stadtverwaltung, die Ermittlung der Ausgleichsbeträge für alle geeigneten
Grundstücke im Sanierungsgebiet "Stotternheim", in dem die Sanierung
im Vollverfahren gemäß § 154 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird, auf der Grundlage
des hierfür erstellten zonalen Gutachtens vorzunehmen. Den
Grundstückseigentümern sind Ablösevereinbarungen anzubieten. Sofern
Ablösevereinbarungen nicht zustande kommen, fordert die Stadtverwaltung den
Ausgleichsbetrag nach Aufhebung der Sanierungssatzung durch Bescheid gemäß §
154 Abs. 4 BauGB an.
02
Zur Würdigung der Bereitschaft der
Grundstückseigentümer zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge beschließt
der Stadtrat eine Abzinsung von 6% pro Jahr, gerechnet bis zum
voraus-sichtlichen Abschluss der Sanierung.
03
Die sanierungsbedingten Einnahmen werden
über den städtischen Haushalt auf einem separaten Treuhandkonto des zuständigen
Sanierungsträgers verwaltet. Vorzeitig abgelöste Ausgleichsbeträge sind
vorrangig vor mitleistungspflichtigen Bund-Länder-Mitteln aus neuem
Verfügungsrahmen für die Finanzierung der noch erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen in dem o. g. Sanierungsgebiet einzusetzen.
04
Gemäß Empfehlung des Gutachters wird auf
die Möglichkeit zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge auf dem Wege der
ortsüblichen Bekanntmachung hingewiesen.