Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die städtebauliche Entwicklungskonzeption für das Areal Borntalweg / Blumenstraße / Heinrich-straße (Anlage 2) wird bestätigt. Dabei gelten die nachfolgend beschriebenen Eckpunkte:

-      Die in der Anlage 2 dargestellten Flächen sollen für Wohnnutzungen und eine Parkierungs-einrichtung entwickelt werden.

-      Es wird eine verbindliche Entwicklungsreihenfolge der einzelnen Teilflächen definiert, auf deren Grundlage die Eigentümer verlässlich disponieren können.

-      Die Parkierungsanlage soll den 1. Bauabschnitt der Entwicklung bilden, um vorzeitigen Ersatz für die entfallenden Garagen zu schaffen.

-      Die beiden vom Erfurter Sportbetrieb betriebenen Sportplätze werden in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung durch das städtebauliche Entwicklungskonzept nicht beeinträchtigt.

-      Für die Entwicklung der einzelnen Bauabschnitte werden vorhabenbezogene Bebauungs-pläne aufgestellt.

 

02

Für den Bereich südlich der Blumenstraße, nördlich des Borntalweges sowie östlich und südlich der Sportplätze Borntal soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ANV665 "Borntalbogen" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan (Anlage 3) umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-      Angemessene Neuordnung und Entwicklung des Planungsgebiets

-      Herstellung von Baurecht für Wohnungsbau

-      Herstellung von Baurecht für eine Parkierungsanlage

-      Sicherung der Erschließung

-      Sicherung eines adäquaten Freiraumanteils und der traditionellen Sportanlagen

-      Sicherung von öffentlich nutzbaren Durchwegungen

 

03

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV665 "Borntalbogen" in seiner Fassung vom 31.07.2014 (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ANV665 "Borntalbogen" und dessen Begründung durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

07

Der Flächennutzungsplan ist für diese Teilfläche im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

 

08

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ANV665 wird eine Umlegung gemäß § 46 BauGB angeordnet.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 10 a – d beigefügt.)