Sitzung: 01.10.2014 StR/011/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1098/14
Beschluss:
01
Der
Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 19 „Kühnhäuser Straße“ eingegangenen
Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von fristgemäß abgegebenen
Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 19 „Kühnhäuser Straße“ in der Fassung vom
10.07.2014 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung (Anlage 3a)
und der Umweltbericht (Anlage 3b) werden gebilligt.
03
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 19 „Kühnhäuser Straße“ gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der
höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach § 6
Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der
Begründung und der beizufügenden zusammenfassenden Erklärung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – e beigefügt.)