Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 12) ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO)und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt den Bebauungsplan MAR628 "Wohnbebauung Marbacher Höhe", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 28.08.2014 als Satzung.

 

03

Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan MAR628 "Wohnbebauung Marbacher Höhe" wird gebilligt.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Wege eines städtebaulichen Vertrages den Erschließungsträger zu verpflichten mit den Grundstückserwerbern vertragliche  Vereinbarungen zu treffen, nach denen

  • eine durch Zaunanlagen verursachte Zerteilung im Bereich der

            Streuostwiese zivilrechtlich ausgeschlossen ist

  • eine gemeinschaftliche Pflege der privaten Grünfläche und der     

               festgesetzten Bäume in der Straßenverkehrsfläche durch die Gemeinschaft

            aller Grundstückseigentümer zivilrechtlich gesichert wird.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – d beigefügt.)