Sitzung: 03.09.2014 StR/009/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1362/14
Beschluss:
01
Der
Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke
mindestens zum Verkehrswert nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung und
erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur
Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese Grundstücke.
Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von Erbbaurechten mit einer
Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.
02
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten
Festlegungen umzusetzen.
03
Der
Beschluss des Stadtrates Nr. 247/00, lfd. Nr. 34 der Anlage vom 20.12.2000
(Magdeburger Allee 180 - Verkauf nach § 19 Investitionsvorranggesetz) wird
aufgehoben.
(redakt. Hinweis: Die
Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.)