Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke mindestens zum Verkehrswert nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese Grundstücke. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten Festlegungen umzusetzen.

 

03

Der Beschluss des Stadtrates Nr. 247/00, lfd. Nr. 34 der Anlage vom 20.12.2000
(Magdeburger Allee 180 - Verkauf nach § 19 Investitionsvorranggesetz) wird aufgehoben.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.)