Sitzung: 21.05.2014 StR/007/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 12, Befangen: 0
Vorlage: 0574/14
Beschluss:
01
Der
Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage 1 aufgeführten
Grundstücke mindestens zum Verkehrswert nach vorheriger öffentlicher
Ausschreibung und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende
Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese
Grundstücke. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von
Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 %
Erbauzins möglich sein.
02
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten
Festlegungen umzusetzen.
03
Das Objekt der lfd. Nr. 5 der
Anlage 1 ist mit der Zielstellung zu verkaufen, dass die Nutzung sich
insbesondere auf Wohnen, neue Wohnformen, bzw. betreutes Wohnen beziehen soll.
Vor der Zuschlagserteilung ist der zukünftige Ausschuss für Finanzen,
Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben zu informieren.
04
Mit den Mietern sind zunächst Gespräche
über einen möglichen Erwerb zu führen. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat vor der
Ausschreibung mitzuteilen.
(redakt.
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6
beigefügt.)