Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke mindestens zum Verkehrswert nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese Grundstücke. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbauzins möglich sein.

 

02

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten Festlegungen umzusetzen.

 

03

Das Objekt der lfd. Nr. 5 der Anlage 1 ist mit der Zielstellung zu verkaufen, dass die Nutzung sich insbesondere auf Wohnen, neue Wohnformen, bzw. betreutes Wohnen beziehen soll. Vor der Zuschlagserteilung ist der zukünftige Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben zu informieren.

 

04

Mit den Mietern sind zunächst Gespräche über einen möglichen Erwerb zu führen. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat vor der Ausschreibung mitzuteilen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)