Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 03.02.2014 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB für das Vorhaben "Wohnbebauung Braugoldareal" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich des alten Braugoldgeländes zwischen der Schillerstraße und der Robert-Koch-Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 53/2, 59, 60/1 (anteilig), 73, 74, 266/58 und 309/72. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Erfurt-Süd, Flur 29.  

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-  städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung des Areals der ehemaligen

   Braugoldbrauerei

-  Schaffen von Raumkanten (straßenseitige Baufluchten) zur Einbindung des Areals in 

   das städtebauliche Gesamtgefüge (Quartiersbildung)

-  Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 

   Wohngebäuden als Geschosswohnungsbau 

-  Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung im Blockinnenbereich durch 

   maßstäbliche Baustrukturen

-  teilweiser Erhalt und Umnutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz 

-  Sicherung der  Wohn- und Aufenthaltsqualität für die bestehende angrenzende 

   sowie geplante Wohnbebauung  

-  Sicherung einer hohen Freiraumqualität im Rahmen eines zu erstellenden 

   Freiflächenkonzepts

 

Die Verwaltung wird beauftragt folgende 5 Punkte dem Bauherrn zur Umsetzung zu empfehlen. Über das Ergebnis der Gespräche ist im Rahmen des weiteren Verfahrens zu berichten.

- Für die Planung der Neubauten finden in Anlehnung an den Beschluss, in dem der

  Stadtrat in der DS 2512/09  Grundsätze für Energieeffizientes Bauen an städtischen

  Gebäuden beschlossen hat, auch für die privaten Bauherren Anwendung.

  Dabei soll sich auf die EnEV 2014 bezogen werden.

- Bei dem geplanten Bauvorhaben sind die Anforderungen der EnEV bezüglich der

  energetischen Anforderungen an die Außenbauteile beim Neubau der Gebäude um

  10% zu unterschreiten.

- Die Dachflächen sollen mindestens zu 25% mit Photovoltaik und/oder Solarthermie

  versehen werden

- Die sich auf dem Areal befindenden Großbäume bleiben erhalten

- Der Stellplatzfaktor wird auf 1,2 PKW / WE festgelegt

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

04

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

06

Das Vorhabenkonzept (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) vom 31.01.2014 werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Begründung gebilligt.  

 

07

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des städtebaulichen Vorentwurfs des Bebauungsplans LOV658  "Wohnbebauung Braugoldareal" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

08

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

09

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 a – c beigefügt.)