Sitzung: 17.04.2014 StR/006/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2274/13
Beschluss:
01
Dem
Antrag des Vorhabenträgers vom 03.02.2014 auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB für das Vorhaben
"Wohnbebauung Braugoldareal" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB
nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll
eingeleitet werden.
02
Für den Bereich des alten Braugoldgeländes
zwischen der Schillerstraße und der Robert-Koch-Straße soll gemäß § 12 Abs. 1
Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 53/2, 59, 60/1 (anteilig), 73, 74,
266/58 und 309/72. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Erfurt-Süd,
Flur 29. Â
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Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
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städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung des Areals der
ehemaligen
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Braugoldbrauerei
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Schaffen von Raumkanten (straßenseitige Baufluchten) zur Einbindung des
Areals inÂ
  das
städtebauliche Gesamtgefüge (Quartiersbildung)
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Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
vonÂ
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Wohngebäuden als GeschosswohnungsbauÂ
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Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung im Blockinnenbereich
durchÂ
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maßstäbliche Baustrukturen
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teilweiser Erhalt und Umnutzung der denkmalgeschützten BausubstanzÂ
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Sicherung der Wohn- und
Aufenthaltsqualität für die bestehende angrenzendeÂ
  sowie
geplante Wohnbebauung Â
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Sicherung einer hohen Freiraumqualität im Rahmen eines zu
erstellendenÂ
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Freiflächenkonzepts
Die Verwaltung wird beauftragt folgende 5
Punkte dem Bauherrn zur Umsetzung zu empfehlen. Über das Ergebnis der Gespräche
ist im Rahmen des weiteren Verfahrens zu berichten.
- Für die Planung der Neubauten finden in
Anlehnung an den Beschluss, in dem der
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Stadtrat in der DS 2512/09 Grundsätze für Energieeffizientes Bauen
an städtischen
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Gebäuden beschlossen hat, auch für die privaten Bauherren Anwendung.
 Dabei
soll sich auf die EnEV 2014 bezogen werden.
- Bei dem geplanten Bauvorhaben sind
die Anforderungen der EnEV bezüglich der
 energetischen Anforderungen an die
Außenbauteile beim Neubau der Gebäude um
 10% zu unterschreiten.
- Die Dachflächen sollen mindestens zu 25% mit Photovoltaik und/oder
Solarthermie
 versehen werden
-
Die sich auf dem Areal befindenden Großbäume bleiben erhalten
-
Der Stellplatzfaktor wird auf 1,2 PKW / WE festgelegt
03
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt
der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
05
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den
erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens
abzuschließen.
06
Das
Vorhabenkonzept (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) vom
31.01.2014 werden als Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Begründung gebilligt. Â
07
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des städtebaulichen
Vorentwurfs des Bebauungsplans LOV658Â
"Wohnbebauung Braugoldareal" und dessen Begründung
durchzuführen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu
beteiligen.
08
Zeitpunkt,
Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
09
Der
Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 a – c beigefügt.)