Sitzung: 13.03.2014 StR/004/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2457/13
Beschluss:
01
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 16 für den Bereich Bindersleben
"Südlich der Hersfelder Straße" in seiner Fassung vom 15.11.2013 (Anlage 2)
und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Das Verfahren zur
Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 16 für den Bereich Bindersleben
"Südlich der Hersfelder Straße" wird im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird
gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und gemäß § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
§ 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan -Änderung Nr. 16 für den Bereich Bindersleben
"Südlich der Hersfelder Straße" und dessen Begründung sind nach
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung beÂrührt werden,
sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 B BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgeÂgeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 16 unberücksichtigt
bleiben können.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c
beigefügt.)