Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Entwurf der Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 16 für den Bereich Bindersleben "Südlich der Hersfelder Straße" in seiner Fassung vom 15.11.2013 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Das Verfahren zur Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 16 für den Bereich Bindersleben "Südlich der Hersfelder Straße" wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und gemäß § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

03

Der Entwurf der Flächennutzungsplan -Änderung Nr. 16 für den Bereich Bindersleben "Südlich der Hersfelder Straße" und dessen Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

04

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung be­rührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 B BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abge­geben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 16 unberücksichtigt bleiben können.

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)