Sitzung: 13.03.2014 StR/004/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0031/14
Beschluss:
01
Für
einen Teilbereich des Johannesfeldes soll auf Brachflächen im Blockinnenbereich
östlich des Stadtwerkeareals Magdeburger Allee,Â
südlich des ehemaligen Bürgeramtes, westlich der Wohnbebauung Friedrich-Engels-Straße,
nördlich der Wohnbebauung
Breitscheidstraße gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
Bebauungsplan JOV659 „Wohnen auf dem Johannesfeld - Teilbereich B“ aufgestellt
werden.
Der
Geltungsbereich wird gemäß der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des
Bebauungsplanes JOV659 „Wohnen auf dem Johannesfeld - Teilbereich B“ in seiner
Fassung vom 24.02.2014 (Anlage 2) begrenzt.
Folgende
Planungsziele werden dabei angestrebt:
-Â Â Â Â Konversion von gewerblich
geprägten Brachflächen,
-    geordnete städtebauliche
Entwicklung und langfristige Stabilisierung des Stadtteiles Johannesvorstadt,
-Â Â Â Â Entwicklung
stadtteilbezogener Wegebeziehungen,
-Â Â Â Â Entwicklung eines
innerstädtischen Wohngebietes.
02
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgrund § 13a Absatz 1 Satz
2Â Nr. 2 BauGB aufgestellt.
Die wesentlichen Gründe  für die Anwendung des § 13a Absatz 1 Satz
2Â Nr. 2 BauGB liegen im Folgenden:
-
Im Ergebnis einer Vorprüfung des
Einzelfalls nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB für die kumulierende Gesamtfläche
(siehe Anlagen 3.1.1 und 3.1.2)Â werden keine erheblich nachteiligen
Umweltauswirkungen auf die Umgebung des Vorhabens prognostiziert.
-
Die zulässige Grundfläche im Sinne
des § 19 Abs. 2 BauNVO oder die Größe der festgesetzten Grundfläche wird für
die Summe der kumulierenden Teilbebauungspläne 20.000 m² voraussichtlich
nur gering überschreiten, mithin weit
unter 70.000 m² liegen.
-
Es handelt sich um die Entwicklung
einer bereits versiegelten Brachfläche. Die Flächenanteile der bestehenden
versiegelten Flächen werden bei Realisierung der Bauvorhaben nicht
überschritten.
-
Eingriffe in den Grünbestand dienen
der Neustrukturierung und werden durch
Neuanlage qualitätvoller öffentlicher
und privater Grünflächen ausgeglichen.
-
Mit der Umsetzung des
Bebauungsplanes werden anknüpfend an die angrenzende Wohnstruktur erhebliche
städtebauliche Missstände beseitigt und die Wohnbedingungen für das Gesamtquartier insgesamt verbessert.
03
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist in der
Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten
Frist zur Planung äußern kann.
04
Der Entwurf des
Bebauungsplanes JOV659 „Wohnen auf dem Johannesfeld - Teilbereich B“ in seiner
Fassung vom 24.02.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
05
Der
Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung (Anlage 4) zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2012 eingegangenen Stellungnahmen
im Bebauungsplanverfahren JOV585 "Wohnen auf dem Johannesfeld"
2.Vorentwurf 2012Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses.
06
Der Entwurf des Bebauungsplanes JOV659 „Wohnen auf dem Johannesfeld -
Teilbereich B“ und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
07
Zeitpunkt,
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlagen 7 a – c beigefügt.)