Sitzung: 13.02.2014 StR/024/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1791/13
Beschluss:
01
Der Entwurf des Bebauungsplanes ILV574 "An der Martinikirche"
in seiner Fassung vom 09.01.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) sowie
die Zwischenabwägung (Anlage 4) werden gebilligt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren
von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a
BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes ILV574 "An der Martinikirche"
und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2
und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
03
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß  § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d
beigefügt.)