Sitzung: 27.11.2013 StR/015/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1845/13
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage 1 aufgeführten
Grundstücke mindestens zum Verkehrswert nach vorheriger öffentlicher
Ausschreibung und erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende
Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese
Grundstücke. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von
Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 %
Erbbauzins möglich sein.
02
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01
genannten Festlegungen umzusetzen.
[Red. Anmerkung: Die Anlage des
Beschlusses wurde der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.]