Sitzung: 11.09.2013 StR/011/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 0843/13
Beschluss
01
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans BRV 493 "Brühl-Süd"
(Beschluss Nr. 227/2000 vom 15.11.2000, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 20 vom
01.12.2000), geändert durch den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan
BRV 549 "Brühl - Benaryplatz" (Beschluss Nr. 042/2004 vom 24.03.2004,
bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 7 vom 23.04.2004) wird wie folgt geändert:
           - Änderung des
Geltungsbereichs
           - Änderung der
Planungsziele
Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Flurstücke 138/145; 138/81 und
82; 138/200; 177/5 (tw.); 178/8; 180/5; 184/6 sowie teilweise 138/74 (Warsbergstraße).
Er wird begrenzt:
im Norden: Â Â Â durch die
Flurstücke 138/36, 37, 193, 199
im Osten:Â Â Â Â Â Â durch die
Flurstücke 138/74 (tw.), 69 (Bonemilchstraße)
im Süden:      durch die
Flurstücke 138/144 (Bergstrom), 171/9; 183/1; 184/5, 7, 9
                              (Gothaer Platz)
im Westen: Â Â 138/23
teilweise (Henning-Goede-Straße); 138/74 teilweise
                             Â
(Warsbergstraße); 172/5; 173/2; 174/4; 175/4; 176/4; 177/5; 178/5;
                             Â
179/5; 180/6
Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Erfurt-Mitte,
Flur 147.
Mit dem künftigen Bebauungsplan sollen für einen Teilbereich des
Bebauungsplanentwurfs BRV 493 "Brühl-Süd" die Planungsziele angepasst
und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung geschaffen werden. Folgende primären Zielsetzungen werden dabei
angestrebt:
           - Städtebauliche
Neuordnung des Gebietes zwischen dem Gothaer Platz und
                der
Bonemilchstraße Entwicklung von Einzelhandels- und
               Â
Dienstleistungsangeboten zur Nahversorgung der Brühler Vorstadt
           - Schaffen der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines
                Hotels am
Gothaer Platz
           -
Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
                 Wohngebäuden
als Geschosswohnungsbau und ReihenhäuserÂ
           - Sicherung einer
hohen Wohn- und Freiraumqualität
           - Sicherung der
öffentlichen Erschließung des Quartiers
           - Sicherung
notwendiger Flächen für den ruhenden Verkehr
           -
Sicherung einer grünen Durchquerungsachse vom Gothaer Platz zum
                Petersberg für die
Wegekonzeption zur BUGA 21 mit Sicherung einer
                fußläufigen und fahrradtauglichen
Anbindung an den Gothaer Platz
           - Das Areal ist so zu
bebauen, dass die Frischluftschneisen weitestgehend
                 erhalten bleiben.
02
Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
03
Der städtebauliche Vorentwurf (Anlage 2) und der Erläuterungsbericht
(Anlage 3) vom 14.05.2013 werden als Vorentwurf des Bebauungsplans und dessen
Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Satz 1
BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des städtebaulichen Vorentwurfs des
Bebauungsplans BRV 493 "Brühl-Süd" und dessen Begründung
durchzuführen.
Der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gemäß §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu geben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß §4 Abs. 1 Satz 1
BauGB zu beteiligen.Â
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt
zu machen.
06
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Erstellung einer
Wirkungsanalyse zur Prüfung der Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs
Brühler Vorstadt um den Standort Gothaer Platz (2.000 - 3.000 m²) zu vergeben.
Die Übernahme der Kosten durch den Grundstückseigentümer ist vertraglich zu
vereinbaren.
07
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Sicherung der architektonischen
Qualität für das Baufeld 1 einen Wettbewerb nach RPW (Einladungswettbewerb)
vorzubereiten und die Übernahme der Kosten mit dem Grundstückseigentümer
vertraglich zu vereinbaren.
Wesentlicher Bestandteil der
Wettbewerbsausschreibung ist, die Blickbeziehung zum Dom nicht zu stören.
08
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit dem Eigentümer vertraglich
zu vereinbaren, dass die Vergabe der Grundstücke im Baufeld 4 vorrangig an
Baugemeinschaften oder private Bauherren zur Eigennutzung erfolgen soll.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses
sind der Niederschrift als Anlage 7 a - c beigefügt.