01

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Anlage 1) wird gebilligt.

 

02

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist gemäß § 47 d (3) Bundes-Immissionsschutzgesetz öffentlich auszulegen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Als zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen werden in den Lärmaktionsplan 2. Stufe aufgenommen:

 

  • Verstärkung des Programms zu Fahrbahnsanierungen
  • Ersetzen von Pflasterdeckschichten durch Asphaltdeckschichten
  • Optimierung der Lichtsignalanlagen-Koordinierung
  • Wiederaufnahme des Schallschutzfensterprogramms (passiver Lärmschutz)
  • Etablierung von Elektromobilität

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.