Sitzung: 20.03.2013 StR/005/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0125/13
01
Der geänderte
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MOP596
"Nahversorgungs-zentrum Moskauer Platz" in seiner Fassung vom
01.02.2013 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der geänderte
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MOP596
"Nahversorgungs-zentrum Moskauer Platz" in seiner Fassung vom
01.02.2013, dessen Begründung
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sind nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer
von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz1 BauGB zu beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu
den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz
2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift unter der Anlage 7 beigefügt.