Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MOP596 "Nahversorgungs-zentrum Moskauer Platz" in seiner Fassung vom 01.02.2013 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MOP596 "Nahversorgungs-zentrum Moskauer Platz" in seiner Fassung vom 01.02.2013, dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz1 BauGB zu beteiligen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift unter der Anlage 7 beigefügt.