Sitzung: 20.03.2013 StR/005/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0043/13
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt den
Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ALT607 "Kleine
Ackerhofsgasse", bestehend aus der
Planzeichnung (Anlage 2 M 1: 500) mit den
textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 11.02.2013, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan ALT607 "Kleine
Ackerhofsgasse" wird
gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt. den Bebauungsplan gemäß
§ 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach
Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern die
Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet. Dabei ist auch anzugeben,
wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
05
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 2 - Bereich Altstadt, Bebauungsplan ALT606 "Kleine Ackerhofsgasse", Stand 01.02.2013 wird gebilligt. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs.6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan ALT607 "Kleine Ackerhofsgasse" in der durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses liegen der Niederschrift unter der Anlage 6 bei.