Sitzung: 23.01.2013 StR/001/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 4, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 2042/12
01
Für den Bereich nordöstlich
des vorhandenen Forschungs- und Gewerbegebietes Erfurt-Südost soll gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan URB638
"Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg"
aufgestellt werden.
Der Bereich wird entsprechend
der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum
Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von
hochtechnologieorientierten Gewerbebetrieben in Erweiterung des Forschungs- und
Gewerbegebietes „Erfurt Südost“ MEL036
-Â Â Â Â Â Â Â Ausschluss
u.a. von Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetrieben, Betriebe des
Beherbergungsgewerbes
-Â Â Â Â Â Â Â Ausweisung
großer zusammenhängender Baugebiete für die Möglichkeit der Ansiedlung von
flächenintensiven Betrieben aus dem Wirtschaftsbereich der Hochtechnologie
-Â Â Â Â Â Â Â Nachfragegerechte
Erweiterung und Überarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplanes MEL038
-Â Â Â Â Â Â Â Insbesondere zum Schutz der angrenzenden
Wohnnutzungen in den Ortsteilen Urbich und Herrenberg werden
Schallemissionskontingente und angemessene Abstände mit
Begrünung zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet festgesetzt
-       Berücksichtigung von klimatologischen
und lufthygienischen Bedingungen
-Â Â Â Â Â Â Â Schutz des Linderbaches mit dem
umgebenden Grünbestand
-       Mit Bäumen und Sträuchern bepflanzter Übergang
des Gewerbegebietes zum Ortsrand Urbich.
02
Der Aufstellungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
03
Der Vorentwurf (Anlage 2) des
Bebauungsplanes URB 638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße
Am Herrenberg" in seiner Fassung vom 05.12.2012 und die Begründung (Anlage
3) vom 05.12.2012. werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes URB638
"Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" und
dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
06
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
07
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" wird gemäß § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung angeordnet.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlage 2 a-d beigefügt.