01

Für den Bereich nordöstlich des vorhandenen Forschungs- und Gewerbegebietes Erfurt-Südost soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" aufgestellt werden.

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von hochtechnologieorientierten Gewerbebetrieben in Erweiterung des Forschungs- und Gewerbegebietes „Erfurt Südost“ MEL036

-        Ausschluss u.a. von Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetrieben, Betriebe des Beherbergungsgewerbes

-        Ausweisung großer zusammenhängender Baugebiete für die Möglichkeit der Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben aus dem Wirtschaftsbereich der Hochtechnologie

-        Nachfragegerechte Erweiterung und Überarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplanes MEL038

-        Insbesondere zum Schutz der angrenzenden Wohnnutzungen in den Ortsteilen Urbich und Herrenberg werden Schallemissionskontingente und angemessene Abstände mit Begrünung zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet festgesetzt

-        Berücksichtigung von klimatologischen und lufthygienischen Bedingungen

-        Schutz des Linderbaches mit dem umgebenden Grünbestand

-        Mit Bäumen und Sträuchern bepflanzter Übergang des Gewerbegebietes zum Ortsrand Urbich.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Der Vorentwurf (Anlage 2) des Bebauungsplanes URB 638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" in seiner Fassung vom 05.12.2012 und die Begründung (Anlage 3) vom 05.12.2012. werden gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

06

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

07

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes URB638 "Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg" wird gemäß § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung angeordnet.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlage 2 a-d beigefügt.