Sitzung: 28.11.2012 StR/017/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1403/12
01
Die
Zwischenabwägung (Anlage 4) zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
02
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV562 "Beim bunten
Mantel" in seiner Fassung vom 06.11.2012 (Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV562 "Beim bunten
Mantel", dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Anlagen zum Beschluss sind der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.