Sitzung: 28.06.2023 StR/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0543/23
Beschluss
01
Die Zwischenabwägung (Anlage 5)
zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.[1]
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT683 „ICE-City, Neues Schmidtstedter Tor/
Turm West” in seiner Fassung vom 02.05.2023 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.