Sitzung: 09.06.2020 SBUKV/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2303/19
Beschluss
01
Die Detailplanung zur Einordnung von Radverkehrsanlagen am Südknoten
Schmidtstedter Brücke wird als Grundlage für die Einordnung regelkonformer
Radverkehrsanlagen im Zuge notwendiger Straßensanierungen mit dem Ziel einer
zeitnahen Umsetzung bestätigt.
02
Die Kombination aus den Varianten1.1 in der Ost-West Relation und 2a in
der West-Ost Relation wird gemäß Anlage 8[1] alsÂ
Vorzugsvariante bestätigt.
03
Eine Realisierung kann in funktionsfähigen Teilabschnitten erfolgen. Oberste Priorität zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur besitzt dabei die Umsetzung der Anlagen an der Nordseite des Knotens für die Fahrtrichtung von Ost nach West.