Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplanes KER709 "Am Holzbiel" gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 2681/17 vom 17.10.2018 neu begrenzt (sowie).

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

im Norden:        durch die südlichen Grenzen der Flurstücke Gemarkung Töttleben, Flur 1 Nr. 88/1, 86/1, 89/1, 455/4

im Osten:           durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Gemarkung Töttleben, Flur 1 Nr. 102/2, Flur 2 Nr. 170

im Süden:           durch die nördlichen Grenze des Flurstücks Gemarkung Töttleben Flur 2 Nr. 181

im Westen:        durch die östlichen Grenzen der Flurstücke Gemarkung Töttleben Flur 2 Nr. 600, 598, 596, 595, 455/7

 

02

Der Entwurf des Bebauungsplanes KER709 "Am Holzbiel" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 13.08.2019 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden auf Grund des § 13b BauGB nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Auf Grund des § 13b BauGB werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB i. V. m. 13b BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KER709 "Am Holzbiel"  im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

Hinweis: Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.