Sitzung: 10.04.2019 StR/003/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0158/19
Beschluss:
01
Für den Bereich Gispersleben
"Nordhäuser Straße / Europaplatz" soll gemäß § 2 i.V.m. § 1
Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan geändert werden (Anlage 1).
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 40 für den Bereich Gispersleben
"Nordhäuser Straße / Europaplatz" in seiner Fassung vom 18.01.2019
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
Das Verfahren wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 40 für den Bereich Gispersleben
"Nordhäuser Straße / Europaplatz" und dessen Begründung sind nach
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – c beigefügt.)