Sitzung: 10.04.2019 StR/003/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0149/19
Beschluss:
01
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIS699 Wohnanlage Nordhäuser
Straße/Europaplatz in seiner Fassung vom 04.03.2019 (Anlage 2) mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V.
m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – e beigefügt.)