Beschluss:

 

01

Der Entwurf des Bebauungsplanes BRV606 "Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe" in seiner Fassung vom 08.12.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf des Bebauungsplanes BRV606 "Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe" in seiner Fassung vom 08.12.2015 (Anlage 2) dessen Begründung (Anlage 3) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

04

Die Voraussetzungen nach  §33 Abs. 1 BauGB werden erst dann gesehen, wenn mit den Eigentümern  im Geltungsbereich städtebauliche Verträge zur Erschließung,, zur  architektonischen Qualitätssicherung   und zur Umsetzung des Energiekonzeptes gemäß DS 0403/14 abgeschlossen  worden sind.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt ausgehend von den getroffenen Festsetzungen  zur Fläche der Gruppe 3 der  Kleingartenanlage "Marienhöhe"  mit dem Stadtverband, dem Kleingartenverein und den Pächtern die weitere Vorgehensweise entsprechend der Variante f der Anlage 14 abzustimmen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 8 a – c beigefügt.)