Sitzung: 18.11.2024 OR DIT/007/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2302/24
Beschluss:
Entsprechend § 4
Abs. 1 Nr. 2 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Feuerwehrförderverein
Erfurt-Dittelstedt e.V. zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögens,
finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die
bereitgestellten Mittel können u. a. zur Anschaffung von Bauzäunen inkl. Füßen
und Verbindungsschellen eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die finanziellen Mittel werden für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.