Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Dittelstedt e.V. zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögens, finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur Anschaffung von Bauzäunen inkl. Füßen und Verbindungsschellen eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die finanziellen Mittel werden für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.