Sitzung: 10.09.2024 OR MIT/005/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1531/24
Beschluss:
Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 6 i. V. m. § 7 Abs. 2 der
Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem TSV
1898 Mittelhausen e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen
Gemeindefestes in Mittelhausen finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u. a. für die kulturelle
Ausgestaltung der Veranstaltung (Hüpfburg, musikalische Begleitung), technische
Absicherung (Festzelt, Sitzgarnituren) sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.