Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 6 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem TSV 1898 Mittelhausen e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Gemeindefestes in Mittelhausen finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u. a. für die kulturelle Ausgestaltung der Veranstaltung (Hüpfburg, musikalische Begleitung), technische Absicherung (Festzelt, Sitzgarnituren) sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.