Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §18 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden dem Feuerwehrförderverein finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und Weihnachtsüberraschungen, Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, Kaffee und Kuchen sowie das Unterhaltungsprogramm eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Mit der finanziellen Abwicklung wird der Feuerwehrförderverein beauftragt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.Â