Sitzung: 10.09.2024 OR MIT/005/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0881/24
Beschluss:
Entsprechend §18 Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden dem
Feuerwehrförderverein finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR für die
Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und
Weihnachtsüberraschungen, Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, Kaffee und
Kuchen sowie das Unterhaltungsprogramm eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Mit der finanziellen Abwicklung
wird der Feuerwehrförderverein beauftragt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.Â