Sitzung: 08.08.2024 OR SAL/004/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1471/24
Beschluss:
1.) Zusätzlich zum Beschluss 0111/24 vom 01.02.2024 werden entsprechend § 8 a, b und g i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) dem Ortsteilbürgermeister oder einem Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben weitere finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2.) Die Gesamtsumme zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben beträgt nun 950,00 EUR.
3.) Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
4.) Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.