Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1Nr. 6  i.V.m. § 7 Abs. 2 und § 8 d) der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmesveranstaltung finanzielle Mittel (musikalische Umrahmung des Kirmesständchen in Bindersleben) i.H.v. 1.250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.