Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Binderslebener Traditionsverein e.V. für die Vorbereitungen und Durchführungen von Veranstaltungen, 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Veranstaltungen: Osterfest für Kinder, Chronikkaffee, Sommerfest,  Kürbisschnitzen, Speisen und Getränke sowie dem Adventsmarkt eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.